Die Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen, konstruktiven Bearbeitung von Konflikten. Mediationen ermöglichen freiwillige, interessengerechte Einigungen in einem strukturierten Verfahren.
Seit 2012 ist die Mediation in Deutschland auch gesetzlich geregelt (vgl. § 1 MediationsG). Die wichtigsten Elemente sind:
Die Parteien kommen durch Unterstützung einer dritten „allparteilichen“ Person (dem Mediator/ der Mediatorin) zu einer gemeinsamen Vereinbarung, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.
In der Mediation schauen wir auf das "Gestern", um die Ursachen des Konfliktes zu verstehen.
Wir verhandeln im "Heute" und suchen einvernehmliche, tragfähige Lösungen für das "Morgen".
Für alle Bereiche, in denen sich die Konfliktparteien auch zukünftig begegnen werden oder ein meist aufwändigeres Gerichtsverfahren vermeiden wollen.
Im privaten Bereich z. B. bei Trennung, Scheidung, Erbschaftsstreitigkeiten, Wohnungseigentumsgemeinschaften, Nachbarrecht, in Schulen, Kindergärten, Vereinen und vielem mehr.
In Unternehmen: z.B. bei Teamkonflikten, Streitigkeiten mit Lieferanten oder Kunden, zwischen den Unternehmensorganen. Und: in fast allen Bereichen natürlich auch proaktiv, z.B. zur Gestaltung eines Ehevertrages, einer Vereinssatzung usw...
„Wenn Konflikte sich zu einem endlosen Streit hinziehen, so hat dies meist seinen Grund darin, dass diese Menschen niemals gelernt haben, mit den Augen des anderen zu sehen, mit den Ohren des anderen zu hören und mit dem Herz des anderen zu fühlen.“
Unbekannt
Bundesverband Mediation e.V.:
www.bmev.de
Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e. V.:
Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V. (BAFM):
In Schwäbisch-Hall: